FAQ des Schulrechts
Welche Auswirkungen hat das Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit?
Können andere Formen der Leistungsbeurteilung beschlossen werden?
Welche Voraussetzungen muss eine Schulveranstaltung erfüllen?
Darf die Schulleitung Schüler_innenzeitungen zensurieren oder sie verbieten?
Darf die Schulleitung/die Schule die Post der Schüler_innenvertretung kontrollieren?
Wie lange dauert die Amtszeit eines_einer Schüler_innen- vertreterIn?
Welche Auswirkungen können/dürfen die Verhaltensvereinbarungen haben?
Welche Erziehungsmittel darf der_die Lehrer_in anwenden und welche nicht?
Was ist die \"nachträgliche Erfüllung versäumter Pflichten“ und was nicht?
Wann muss ich die Schule über den Grund meines Fehlens informieren?
Wo ist der Unterschied zwischen der \"Androhung“ und dem \"Antrag auf Ausschluss“?
Wie und wann kann ich mich vom Religionsunterricht abmelden?
Mit welchen Begründungen sollte, bzw. kann gegen eine ungerechte Note berufen werden?
Wie weit kann ich mich mit einer Wiederholungsprüfung verbessern?
Wie weit kann ich mich mit einer Wiederholungsprüfung verbessern?
Was passiert, wenn ich zur Wiederholungsprüfung nicht antreten kann?
Kann ich eine Nachtrags- bzw. Feststellungsprüfung wiederholen?
In wie vielen Gegenständen darf ich an einem Tag eine Feststellungs- bzw. Nachtragsprüfung ablegen?
Wann muss mir die Uhrzeit der Feststellungs- bzw. Nachtragsprüfung bekannt gegeben werden?
Wie lange darf eine Feststellungs- oder Nachtragsprüfung dauern?
Wann darf die äußere Form der Arbeit in die Beurteilung der Arbeit mit einbezogen werden?
Womit muss ich rechnen, wenn ich beim Schummeln erwischt werde?
Darf meine Arbeit mit \"Nicht Genügend“ beurteil werden, weil ich beim Schummeln erwischt wurde?
Darf mich mein_e Lehrer_in wegen einer schlechten Note lächerlich machen?
Muss mich der_die Lehrer_in auf Fehler während der Leistungsfeststellung aufmerksam machen?
Wann dürfen praktische Leistungsfeststellungen durchgeführt werden?
Was wird unter einer \"praktischen Leistungsfeststellung“ verstanden?
Dürfen in einem Schularbeitenfach auch noch Tests durchgeführt werden?
Wann muss der Termin für eine schriftliche Überprüfung bekannt gegeben werden?
Was wird unter schriftlichen Überprüfungen verstanden und welche Formen sind erlaubt?
Welche sind die Kriterien zur Beurteilung von Schularbeiten?
Muss ich die Schularbeit meinen Erziehungsberechtigten zeigen?
Wann muss der Stoff für eine Schularbeit bekannt gegeben werden?
Wie viele Schularbeiten darf es geben und wie lange dürfen diese sein?
In welchen Fächern darf KEINE mündliche Prüfung abgehalten werden?
Welche und wie viele Aufzeichnungen muss der/die Leher_in über meine Mitarbeit führen?









