Überschulische Vertretung
Dieses Kapitel gibt dir einen Überblick über die überschulische Schüler_innenvertretungen, ihre Aufgaben und ihren Aufbau. Die Landes- wie die Bundesschüler_innenvertretung können Projekte starten, Vorschläge einbringen und mit professioneller Pressearbeit Druck auf die politischen Enscheidungsträger_innen ausüben. Leider kann die überschulische Schüler_innenvertretung bei Entscheidungen letztendlich nur beraten. Du allerdings bist im SGA mit Sitz und Stimme vertreten und kannst an deiner Schule real mitbestimmen!
Landesschüler_innenvertretung (LSV)
Wusstest du, dass es nicht nur auf Schulebene eine Schüler_innenvertretung gibt? Jedes Bundesland hat eine Landesschüler_innenvertretung (LSV). Die LSV besteht aus drei Bereichen: AHS, BMHS und Berufschulen, wobei jeder Bereich – je nach Bundesland – vier bis acht Mitglieder hat. Die Aufgabe der LSV ist es zum einen, die Interessen der Schülerinnen und Schüler vor dem Landesschulrat zu vertreten und zum anderen, die einzelnen Schüler_innenvertretungen in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Bundesschüler_innenvertretung (BSV)
Die Bundesschüler_innenvertretung setzt sich aus den 3 Landesschulsprecher_innen jedes Bundeslandes und aus 2 VertreterInnen der Zentrallehranstalten (Schulen, die rechtlich keinem Landesschulrat sondern direkt dem Bildungsministerium unterstellt sind) zusammen. Die 29 Mitglieder wählen am Anfang des Schuljahres intern den/die Bundesschulsprecher/in und 3 Bereichssprecher_innen (AHS Bereich, BMHS Bereich, Berufschulbereich), die auch gleichzeitig die Stellvertreter_innen des/der Bundesschulsprecher_in darstellen.
Die Bundesschüler_innenvertretung hat vom Gesetz her vor allem die Aufgabe die Interessen der Schüler_innen vor dem Bildungsministerium und den diversen Kammern zu vertreten. Mit engagierten Vertreter_innen ist es auch hier möglich innovative Projekte zu verwirklichen.









