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Aktion kritischer Schüler_innen

Gruppenfoto von der Politischen Akademie der AKS

Bildbeschreibung: PolAKS
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Asyl


Weibliche Flüchtlinge haben es schwerer als männliche, Frauen werden Fragen zum Grund der Flucht oft anders gestellt als Männern, zudem fällt es oft schwer, mit den meist männlichen Beamten und Dolmetschern über bestimmte Themen zu sprechen.  Außerdem wird genderspezifische Verfolgung in der Genfer Flüchtlingskonvention nicht einmal als Asylgrund  genannt. Maßgeblich sind darin nur die Verfolgung aufgrund der Rasse, der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung. Wenig überraschend: die Konvention wurde nur von männlichen Delegierten ausgearbeitet. Geschlechtsspezifische Verfolgung betrifft großteils Frauen aus Afrika, so sind 6 der 8 Länder, in denen der Frauenanteil unter den Flüchtlingen mehr als 55 % beträgt, in Afrika. In Sierra Leone zum Beispiel wurden 94 % aller Frauen und Mädchen schon einmal Opfer von sexueller Gewalt. Hinzu kommen Fluchtgründe wie Frauen- und Mädchenhandel, Genitalverstümmelung und Zwangsheirat.
Frauen haben es nicht nur schwerer die Flucht in die reichen Länder zu schaffen, einmal dort angekommen, haben sie auch mit besonders hohen Hürden zu kämpfen. So werden Frauen, die gemeinsam mit Männern in Österreich ankommen, bei der Einvernahme oft nur als „Anhängsel“ betrachtet, obwohl das Gesetz eine getrennte Einvernahme vorschreibt. Vor allem für Vergewaltigungsopfer hat das fatale Folgen, denn für viele Betroffene ist es beim Asylverfahren die größte Angst, dass die Männer davon erfahren. Hinzu kommt, dass bei den Frauen, die ihre Leidensgeschichte preisgeben, gleich die Glaubwürdigkeit in Frage gestellt wird, was natürlich auch massiven psychischen Druck ausübt. Die Einvernahme erinnert mehr an ein Verhör, kein Wunder, da die meisten beteiligten Beamt_innen als Kriminalpolizist_innen ausgebildet sind.
Kinder, die von den Frauen zurückgelassen werden, werden meist als „Handicap“ gesehen, denn somit wird angenommen, dass es im Heimatland einen sicheren Ort gibt, an dem sich auch die Frau ohne Gefahr aufhalten kann, was ein Abschiebegrund sein kann. Bei geschlechtsspezifischer Verfolgung wird zumeist nur ein subsidiärer Schutz für ein Jahr gewährt.  Der nur für 1-2 Jahre erteilt wird, und je nach Entwicklung im Heimatland verlängert wird, oder nicht.

FGM


Weltweit wird die Zahl der Frauen, die an ihren weiblichen Genitalien verstümmelt wurden, auf ca. 135 Millionen geschätzt, und jeden Tag wird an ca. 6.000 Mädchen diese Praxis vollzogen. Die physischen, sowie psychischen Folgen von FGM (female genital mutilation – die englische Bezeichnung für Genitalverstümmelung) beeinträchtigen die Frauen ein Leben lang. Oft werden die Eingriffe mittels Glasscherben, Dosendeckeln oder Rasierklingen durchgeführt, und auch oft bei mehreren Mädchen direkt nacheinander, was häufig zu Infektionen, schweren Blutungen,  Vergiftungen, AIDS und sehr oft zum Tod des Mädchens führt. In weiterer Folge haben die Frauen ihr Leben lang unter schweren Schmerzen bei der Menstruation, beim Geschlechtsverkehr und bei der Geburt von Kindern zu leiden, ganz zu schweigen von den psychischen Folgen, denn oft werden die Mädchen sogar ohne Narkose verstümmelt und es wird ihnen verboten ihren Schmerz laut zu äußern. Unter dem Vorwand, Jungfräulichkeit zu schützen bzw. die sexuellen Wünsche der Frau zu "bezähmen", steckt der Wunsch, die Frau zu kontrollieren, sie in ihrer Freiheit zu beschränken und in einer patriarchalen Gesellschaft unterzuordnen.


Frauenhandel


Unter Frauen- bzw. Mädchenhandel versteht man die Praxis, Frauen wie eine Handelsware zu behandeln. Seit dem Fall des Eisernen Vorhanges und der Öffnung der Ostens hat der Handel mit Frauen drastisch zugenommen. Viele Frauen sind auf der Suche nach Arbeit und bereit, dafür ihre Heimat zu verlassen, was von skrupellosen Menschenhändlern schamlos ausgenutzt wird. Frauenhandel ist bekannterweise ein gravierender Eingriff in die Menschenrechte, trotzdem gibt es in Österreich und international noch immer keine klare ausreichenden rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung des Frauenhandels und zum Schutz der Rechte der betroffenen Frauen. Die derzeitigen Regelungen kriminalisieren die Frauen, die Opfer eines Verbrechens geworden sind. Verurteilungen von Menschenhändlern oder deren Hintermänner finden kaum statt. Österreich ist sowohl ein Transitland für gehandelte Frauen als auch ein Abnehmer- bzw. Zielland. Unsere Gesellschaft ist mitverantwortlich für diesen Handel.
 

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