Frauen- und Mädchenbildung
Jahrhundertelang wurde Frauen und Männer nicht das gleiche Wissen vermittelt. Anfangs unter der Patronanz der Kirche, änderte sich dies auch nicht, als der Staat begann, sich um die Bildung zu kümmern. So erhielten Mädchen nur eine sechsjährige Volksschulbildung; weiterführende Bildung gab es nur in privaten Schulen. Nach einer Reform 1869 durften auch Mädchen eine öffentliche weiterführende Schule besuchen, allerdings mit unterschiedlichen Lehrplänen für Mädchen und Buben. Nach der Gründung des ersten Gymnasiums 1892 konnten 1898 die ersten Schülerinnen als Externe ihre Matura ablegen, und durften ab 1901 dann studieren, allerdings hatten sich ihnen erst zwei Fakultäten geöffnet.
Erst nach der Einführung der Republik werden Mädchen 1919 an öffentlichen Knabenmittelschulen aufgenommen und können dort die Matura ablegen, ab 1927 aber in Parallelklassen. Es werden auch eigene Frauenoberstufentypen eingeführt, die mehr Wert auf „frauliche Fächer“ legen. Erst 1975 wird die Koedukation eingeführt und erst ab 1980 wird mit der Einsetzung einer interministeriellen Arbeitsgruppe die Benachteiligung von Mädchen und Frauen thematisiert.
Geschlechtsspezifische Bildungswahl
Geschlechtsspezifische Bildungswahl bedeutet, dass die Wahl der Bildung bzw der weiterführenden Schule mehr oder weniger vom Geschlecht der betreffenden Person abhängt, dass Mädchen also in andere Schulen gehen als Buben. Im 19. Jahrhundert gab es unterschiedliche Lehrpläne für Mädchen und Buben; Mädchen hatten mehr Religions- und Deutschunterricht, dafür weder Griechisch noch Latein; Mathematik und Naturwissenschaften wurden nur in Hinsicht auf die Ehe und das Hausfrauen-Dasein unterrichtet.
Bald nachdem Mädchen zu Knabenmittelschulen zugelassen wurden, entstanden Schulformen, deren Schwerpunkt auf „fraulichen Fächern“ lag, manche schlossen anfangs nicht einmal mit Matura ab. Obwohl es heute keine geschlechtsspezifische Schulbezeichnungen mehr gibt, gibt es trotzdem mädchendominierte und bubendominierte Schulzweige. Denn Mädchen entscheiden sich häufig für HBLAs, HLWs, HAKs, während HTLs eher von Buben besucht werden, was darin resultiert, dass es „Frauen-“ und „Männerberufe“ gibt. Da „Frauenberufe“ häufig schlechter bezahlt sind als „Männerberufe“ ist das unter anderem bis heute ein Grund für die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern.
Koedukation
Die Einführung der Koedukation gehört zu den größten und wichtigsten Bildungsreformen Österreichs. Jedoch wurde der gemeinsame Unterricht von Buben und Mädchen bis heute kaum reflektiert. Dabei hat die Einführung zu verstärkter Ausprägung von Rollenbildern geführt und Studien beweisen, dass sich Schülerinnen in reinen Mädchenklassen eher für ein naturwissenschaftliches Studium entscheiden, jedoch ist die Idee der Koedukation nicht abzulehnen.
Lehrer_innen müssen schon während ihres Studiums auf geschlechtersensibles Verhalten sensibilisiert werden und die Geschlechterrollen und –verhältnisse in der Klasse ständig reflektieren und auf diese reagieren. Durch Team-Teachings sollte in jeder Klasse ein Mann und eine Frau unterrichten, um eine Vorbildwirkung für die Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern vorzuleben. Einerseits muss in koedukativen Gruppen auf Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern reagiert werden, andererseits sollen Freifächer vor allem im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich nur für Mädchen angeboten werden, um ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich in einer geschlossenen Gruppe mit männerdominierten Themen zu beschäftigen. Auch bei Sexualkunde soll es nur teilweise einen koedukativen Unterricht geben. Im getrennten Unterricht sollen geschlechtsspezifische Themen besprochen werden.
Historische Daten: Frauen und Bildung in Österreich
Die im Text genannten Jahreszahlen beziehen sich auf die Beschlussfassung gesetzlicher Bestimmungen. Die Umsetzung erfolgte mitunter erst (Jahre) später.
|
1848 |
Schaffung eines Ministeriums des öffentlichen Unterrichts (ab 1849: Ministerium für Cultus und Unterricht). Alle Arten von Fach- oder Mittelschulen sind Mädchen verschlossen. Eine der wenigen Bildungsmöglichkeiten, die Mädchen im Anschluss an die Pflichtschule offenstehen, ist die Ausbildung zur Volksschullehrerin. |
|
1868 |
Die Wiener Kaufmannschaft gründet die erste Handelsschule für Mädchen. |
|
1869 |
Reichsvolksschulgesetz. Das Schulwesen wird endgültig der kirchlichen Aufsicht entzogen und dem Staat unterstellt. Die allgemeine Schulpflicht wird von sechs auf acht Jahre verlängert. Pflichtschule ist die achtklassige öffentliche Volksschule. In größeren Gemeinden gibt es nach Absolvierung von fünf Klassen Volksschule die Möglichkeit, die dreiklassige Bürgerschule zu besuchen. Dort werden Mädchen und Burschen nach unterschiedlichen Lehrplänen unterrichtet. (Mädchen haben weniger Arithmetik, Geometrie und Zeichnen, dafür sechs Wochenstunden Handarbeiten.) Errichtung der ersten staatlichen Lehrerinnenbildungsanstalt. |
|
1870 |
Ab diesem Zeitpunkt vermehrte Gründung gewerblicher Fortbildungsschulen für Frauen. In erster Linie Koch- und Nähschulen zur Existenzsicherung unverheirateter Frauen. |
|
1871 |
Der Wiener Frauen-Erwerb-Verein gründet die höhere Bildungsschule für Mädchen, eine Mittelschule, deren Lehrplan ungefähr jenem der Realschule entspricht, gleichzeitig aber "die Wesensart und die Aufgaben der Frau" berücksichtigt. |
|
1872 |
Aufgrund eines Ministerialerlasses können Mädchen die Matura als Externistinnen an einem Knabengymnasium ablegen, allerdings berechtigt sie die Reifeprüfung nicht zu einem ordentlichen Hochschulstudium. |
|
1873 |
Eröffnung des Grazer Mädchenlyzeums, einer sechsklassigen Mädchenmittelschule. Der Lehrplan dieses und aller anderen in der Folge gegründeten Lyzeen oder Höheren Töchterschulen entspricht allerdings nicht jenem der Knabenmittelschule. Die Errichtung von Gymnasien für Mädchen lehnt der damalige Unterrichtsminister, Paul Gautsch Freiherr von Frankenthurn, noch Ende des 19. Jahrhunderts mit der Begründung ab, dass dies "der eigentlichen Natur des weiblichen Geschlechtes zuwiderlaufe". |
|
1892 |
Der Verein für erweiterte Frauenbildung gründet in Wien das erste Mädchengymnasium auf dem Gebiet des heutigen Österreich (erster Standort: Hegelgasse, später: Rahlgasse). Zur gleichen Zeit existieren in Österreich 77 Gymnasien für Knaben. |
|
1898 |
Die ersten Schülerinnen des Mädchengymnasiums treten als Externistinnen am Akademischen Gymnasium zur Matura an. |
|
1901 |
Auch das Maturazeugnis von Maturantinnen enthält ab nun den Vermerk "Reif zum Besuch einer Universität". Hinsichtlich Studienwahl sind die jungen Frauen allerdings sehr eingeschränkt. Zu diesem Zeitpunkt stehen ihnen nur die philosophische (seit 1897) und seit 1900 die medizinische Fakultät (inkl. Pharmazie) offen. Ab 1919 hatten Frauen Zutritt zur juridischen Fakultät, zur Tierärztlichen Hochschule, zur Technischen Hochschule und zur neu gegründeten Hochschule für Welthandel, ab 1920/21 zur Akademie der bildenden Künste, ab 1922 zur evangelisch-theologischen und ab 1945 zur katholisch-theologischen Fakultät. |
|
1907 |
In Wien wird die erste private Handelsakademie für Mädchen eröffnet. |
|
1908 |
Die Graphische Lehr- und Versuchsanstalt wird für Frauen zugänglich. |
|
1910 |
Der Unterrichtsminister schränkt die Möglichkeit von Mädchen, als Privatistinnen am Unterricht in Knabenmittelschulen teilzunehmen, drastisch ein. (Maximal fünf Prozent.) Sie dürfen nur zuhören, weder Fragen stellen noch schriftlich oder mündlich geprüft werden, um die Knaben nicht zu stören. |
|
1919 |
Mädchen werden in öffentliche Knabenmittelschulen aufgenommen und haben damit die Möglichkeit, ohne hohes Schulgeld zu zahlen, die Hochschulreife zu erlangen. Der Anteil der Mädchen an Knabenmittelschulen steigt während der Ersten Republik auf ein Drittel. |
|
1920 |
Neuerliche Einführung des Zölibats für Lehrerinnen: Mit der Heirat müssen sie aus dem Schuldienst ausscheiden. |
|
1921 |
Einführung der Frauenoberschule, einer speziellen Oberstufenform für Mädchen. Ihr Ziel ist es, Allgemeinbildung zu vermitteln, die Schülerinnen an die Aufgaben einer Hausfrau und Mutter heranzuführen und auf weibliche Erwerbsberufe vorzubereiten. Statt Latein erhalten die Schülerinnen Unterricht in "fraulichen Fächern". |
|
1927 |
Die dreiklassige Bürgerschule wird durch die vierklassige Hauptschule ersetzt. Für Mädchen an Knabenmittelschulen müssen Parallelklassen eingerichtet werden. |
|
1933/34 |
An Mittelschulen gibt es 33 Prozent Schülerinnen und vier Prozent Lehrerinnen. |
|
1934-38 |
Der Ständestaat schränkt die Bildungsmöglichkeiten der Mädchen drastisch ein und verstärkt die Bildungsunterschiede zwischen den Geschlechtern. Mädchen werden kaum noch zu Knabenmittelschulen zugelassen. Sie haben Frauenoberschulen bzw. Oberlyzeen zu besuchen. |
|
1938-45 |
Der Nationalsozialismus setzt eine strikte Trennung der Geschlechter durch. Das deklarierte Ziel der Mädchenbildung ist die Mutterschaft. Die Oberschule für Mädchen ist die einzige höhere Schule, die Mädchen offensteht. Die Zulassung von Mädchen an Gymnasien bedarf der ministeriellen Genehmigung. |
|
1945 |
Die Lehrpläne aus der Zeit des Nationalsozialismus werden außer Kraft gesetzt, alle seit 1934 erlassenen Gesetze, die mit dem Bundesverfassungsgesetz 1929 unvereinbar sind, aufgehoben. |
|
1956 |
Diverse vierjährige hauswirtschaftliche Schulen werden zu Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe umgewandelt (diese Schulform schließt bis 1962 nicht mit Matura ab). |
|
1962 |
Die Schulgesetze 1962 stellen das österreichische Schulwesen der Zweiten Republik auf eine einheitliche Rechtsbasis. Die Schulpflicht wird in der Folge auf neun Jahre verlängert, an die Stelle der Lehrerbildungsanstalten treten die Pädagogischen Akademien. |
|
1975 |
Einführung der Koedukation an öffentlichen Schulen. Die koedukative Unterrichtsführung wird zum Regelfall mit Ausnahmen. |
|
1979 |
Gemeinsamer Werkunterricht für Buben und Mädchen in den Volksschulen. |
|
1980 |
Einsetzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Behandlung frauenspezifischer Angelegenheiten im Bereich des Unterrichtswesens. In der Folge verstärkte Thematisierung der Benachteiligung von Mädchen und Frauen. |
|
1982 |
Die "Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen" werden aufgelöst, die Ausbildung für den Unterricht in "Hauswirtschaft" und "Werkerziehung für Mädchen" (=textil) an Pflichtschulen wird an die Pädagogischen Akademien verlegt. Die "Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen" ? vereinzelt von Burschen besucht ? werden in "Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik" umbenannt und schließen mit Matura ab. |
|
1985 |
"Geometrisches Zeichnen" ist nicht länger nur für Buben, sondern auch für Mädchen Pflichtfach in Hauptschulen. |
|
1987 |
Zum ersten Mal wird eine Frau, Dr. Hilde Hawlicek (SPÖ), zur Unterrichtsministerin bestellt. Sie hat die Funktion bis 1990 inne. |
|
1988 |
Umbenennung des "Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Mädchen" in "Wirtschaftskundliches Realgymnasium". |
|
1989 |
Schaffung einer Abteilung für Mädchen- und Frauenbildung. |
|
1990 |
Das BMUK gibt erstmals ein Informationsblatt für Schulbildung und Gleichstellung "SCH.U.G." heraus, mit dem die Schulen über einschlägige Entwicklungen im Bildungsbereich, Studien, Informationsmaterialien und Veranstaltungen informiert werden. |
|
1993 |
Beschlussfassung des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes. |
|
1994 |
Das Unterrichtsprinzip "Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern" findet Eingang in die Lehrpläne der Handelsakademien, Handelsschulen, Kollegs für Kindergartenpädagogik, ab 1995 auch in die Lehrpläne der Hauptschulen, der AHS sowie weiterer Schularten (1997: Höhere technische Lehranstalten und Polytechnische Schulen; 1999: Volksschulen und Sonderschulen) |
|
1995 |
Zum zweiten Mal wird eine Frau, Elisabeth Gehrer (ÖVP), mit der Leitung des Unterrichtsministeriums betraut. In den 150 Jahren seines Bestehens wurde das Unterrichtsressort von 61 Ministern und von zwei Ministerinnen geleitet. |
|
1997 |
Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer präsentiert den Aktionsplan 2000 mit 99 Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung im Bereich von Schule und Erwachsenenbildung. Über die Umsetzung des Aktionsplanes 2000 berichtet das Informationsblatt für Schulbildung und Gleichstellung "SCH.U.G." Nr. 12/2000. |
|
1998 |
Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz verbietet jede Form der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts. Abs. 2 lautet seit 1998: "Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere zur Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig". |
|
2000 |
Im "Lehrplan 99" für die Hauptschulen und allgemein bildenden höheren Schulen ist erstmals ein didaktischer Grundsatz "Bewusste Koedukation" enthalten. Er tritt ab dem Schuljahr 2000/2001 aufsteigend in Kraft. |
|
2001 |
Eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Gender Mainstreaming im Bereich des BMBWK wird eingerichtet. |
|
2002 |
2. Gender Mainstreaming-Ministerratsbeschluss (vom 3.4.2002), mit dem die Bundesregierung Empfehlungen für die Schaffung von effektiven Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für GM sowie die Schwerpunkte ihres Arbeitsprogrammes für die nächsten Jahre beschlossen hat. http://www.webfactory.apa.at/bmsg/imag/downloads/mrvt2.pdf |
